Einführung E-Rechnung

Mit der Billigung des Wachstumschancengesetztes Anfang des Jahres 2024 wurde auch die Einführung der elektronischen Rechnung zum Januar 2025 beschlossen.
Ziel dieser Einführung ist die Eindämmung von Steuervergehen, sowie die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Rechnungsgeschäfts.
Auf Grund des großen Umstellungsvolumens für die einzelnen Unternehmen hat sich der Gesetzgeber auf eine stufenweise Umstellung auf die E-Rechnung verständigt. (Siehe Grafik unten)
Nachdem im ersten Schritt die E-Rechnungspflicht im B2G-Sektor erfolgreich durchgesetzt wurde, folgt nun zum kommenden Jahreswechsel der nächste Schritt in der Einführung.

Ab Januar 2025 bis Ende 2027 erfolgt nun stufenweise die Einführung der E-Rechnung im inländischen B2B-Sektor:

 

2028 soll die Einführung des Wachstumschancengesetztes mit der Bereitstellung eines verpflichtenden Meldesystems zur Vermeidung von Steuerbetrug abgeschlossen sein.

Ab Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung für alle Rechnungsgeschäfte im inländischen B2B-Sektor.
Sowohl die Branche, als auch die Unternehmensgröße ist bei der Verpflichtung zur E-Rechnung nicht relevant. Die Verpflichtung zum Empfangen von E-Rechnungen gilt für ALLE Unternehmen im B2B-Sektor.
Ausnahmen stellen nur Kleinbetragsrechnungen bis 250€ und Rechnungen des Fahrscheinerwerbs dar.

Doch was genau ist die E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, welche in einem strukturierten elektronischen Format vorliegt, und somit auch elektronisch verarbeitet werden kann.
Mögliche Formate wären die XRechnung (wie sie bereits im öffentlichen Sektor eingesetzt wird) und die ZUGFeRD-Rechnung.
Bei dem ZuGFeRD-Format handelt es sich um eine Kombination aus einem PDF-Dokument und einer verbauten XML-Datei.
Welches Format nun schlussendlich zum Einsatz kommt müssen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger miteinander vereinbaren.

Sie sind sich unsicher, ob Sie gerüstet sind? Kontaktieren Sie uns!

PS.: Unternehmen aus dem B²C-Sektor können auch noch kommendes Jahr auf Papierrechnungen für ihre Kunden setzen.
Achten Sie dennoch auch darauf, dass auch dort B2B-Beziehungen herrschen, die Sie mit dem Empfang von E-Rechnungen abdecken können müssen (z.B. die Rechnung Ihres Lieferanten).